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Ende 2026 steht eine Deadline, die kaum jemand im UFC-Wettmarkt auf dem Schirm hat – aber die alles verändern könnte. Die Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags muss bis dahin abgeschlossen sein, und der 2. GlüÄndStV wurde bereits am 8. Juli 2025 bei der EU-Kommission notifiziert. Was trocken und bürokratisch klingt, entscheidet darüber, ob MMA-Wetten in Deutschland in Zukunft auf legalem Fundament stehen oder weiterhin in der Grauzone verbleiben.
Ich verfolge die regulatorische Entwicklung seit Jahren, weil sie direkt beeinflusst, welche Wettmöglichkeiten mir als UFC-Analyst zur Verfügung stehen. Und 2026 ist das entscheidende Jahr – nicht weil alles sofort anders wird, sondern weil die Weichen jetzt gestellt werden. Die Innenministerkonferenz hat die Evaluierung mandatiert, und die Ergebnisse werden die Grundlage für den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag bilden, der den GlüStV 2021 ablösen oder modifizieren soll.
Der Stand der GlüStV-Evaluierung
GGL-Vorstand Ronald Benter hat es treffend formuliert: Die Regulierung des Glücksspielmarktes bleibt ein Spannungsfeld zwischen Kanalisierung der Nachfrage und Prävention von Glücksspielsucht. Dieses Spannungsfeld bestimmt die gesamte Evaluierung.
Der GlüStV 2021 war von Anfang an als lernendes System konzipiert – mit einer Evaluierung, die prüfen soll, ob die Ziele erreicht wurden. Das Hauptziel: mindestens 80 Prozent der Nachfrage in den legalen Markt zu kanalisieren. Die Realität: H2 Gambling Capital beziffert die Kanalisierungsrate auf nur 36 Prozent. Die DIW-Econ-Studie 2025 zeigt, dass eine Umstellung auf eine Bruttospielertragssteuer unter 30 Prozent die Kanalisierungsquote auf rund 80 Prozent steigern könnte.
Die Evaluierung betrachtet auch die Wirksamkeit der Sportwettensteuer, die Funktionalität der GGL-Whitelist und die Frage, welche Sportarten reguliert angeboten werden dürfen. Genau dieser letzte Punkt ist für UFC-Wetter entscheidend: MMA steht aktuell nicht auf der Whitelist zulässiger Sportwetten-Disziplinen. Das bedeutet, dass selbst lizenzierte Anbieter UFC-Wetten formal nicht auf Basis einer deutschen Lizenz anbieten können – eine Situation, die den gesamten UFC-Wettmarkt in eine regulatorische Grauzone drängt.
2. GlüÄndStV: Die geplanten Änderungen im Überblick
Der zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist der konkrete Gesetzestext, der aus der Evaluierung hervorgehen soll. Die EU-Notifizierung im Juli 2025 war ein formaler Pflichtschritt – die EU-Kommission hat drei Monate, um den Entwurf zu prüfen und gegebenenfalls Einwände zu erheben. Dieser Prozess ist standardmäßig und verzögert das Verfahren in der Regel nicht wesentlich, sofern keine grundsätzlichen Binnenmarkt-Bedenken vorliegen.
Über den genauen Inhalt des 2. GlüÄndStV wird naturgemäß verhandelt, aber die Diskussionslinien sind klar. Erstens: Eine mögliche Anpassung der Sportwettensteuer, die derzeit auf 5,3 Prozent des Einsatzes liegt. Die Branche argumentiert seit Jahren, dass diese Einsatzsteuer den legalen Markt unattraktiv macht und Wetter zu unregulierten Anbietern treibt. Zweitens: Eine Erweiterung der zulässigen Wettarten und Sportarten, um den legalen Markt konkurrenzfähiger zu machen. Drittens: Anpassungen beim monatlichen Einzahlungslimit und bei den Werberegulierungen.
DSWV-Präsident Mathias Dahms hat die Position der Branche klar gemacht: Der beste Schutz vor dem Schwarzmarkt ist ein attraktives, legales Angebot – mit mehr zulässigen Wettarten, mehr Live-Wetten und einer realitätsnahen Ausgestaltung der Regulierung. Diese Argumentation zielt direkt auf die Whitelist-Problematik ab, die UFC-Wetter betrifft.
Wird MMA auf die Whitelist kommen? Eine Einschätzung
Das ist die Frage, die mich als UFC-Wettanalyst am meisten beschäftigt. Und ich werde ehrlich sein: Die Antwort ist offen.
Die Argumente für eine Aufnahme sind stark. MMA und speziell die UFC sind ein global etablierter Sport mit professionellen Strukturen, Anti-Doping-Programmen und Regulierungsbehörden in praktisch allen wichtigen Märkten. Die UFC erreicht über 950 Millionen Haushalte weltweit, und Deutschland gehört zu den Top-5-Märkten für UFC-Traffic. Das Interesse ist da, die Nachfrage ist da – und wenn diese Nachfrage nicht legal bedient wird, wandert sie zum Schwarzmarkt. Bei einer Kanalisierungsrate von 36 Prozent kann sich der Gesetzgeber ein weiteres Wettsegment, das komplett in den unregulierten Bereich abwandert, kaum leisten. Die 62 Prozent der 18- bis 34-Jährigen, die sich für MMA interessieren, sind genau die demografische Gruppe, die der regulierte Markt erreichen muss, um die Kanalisierungsrate zu steigern.
Die Argumente dagegen sind politischer Natur. MMA wurde in Deutschland lange als gewaltverherrlichend wahrgenommen, und diese Wahrnehmung sitzt bei manchen Entscheidungsträgern tief. Die GGL muss außerdem für jede neue Sportart auf der Whitelist sicherstellen, dass die Integritätsstandards eingehalten werden – manipulationssichere Wettmärkte, zuverlässige Ergebnismeldung, unabhängige Schiedsrichter. Die UFC erfüllt diese Standards, aber der formale Nachweis muss erbracht werden. Hinzu kommt: Die Evaluierung behandelt dutzende Themen gleichzeitig – von der Sportwettensteuer über Live-Wetten-Beschränkungen bis zum Online-Casino-Markt. Die Aufnahme einer neuen Sportart auf die Whitelist ist nur einer von vielen Verhandlungspunkten, und er hat nicht die höchste politische Priorität.
Meine Einschätzung: Eine vollständige Aufnahme von MMA auf die Whitelist im Rahmen des 2. GlüÄndStV ist möglich, aber nicht wahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist eine schrittweise Öffnung – erst UFC als größte und am besten regulierte Organisation, dann perspektivisch weitere Promotions. Die Details der Rechtslage bei UFC Wetten in Deutschland geben den aktuellen regulatorischen Rahmen wieder.
Häufige Fragen zur GlüStV-Evaluierung
Wann wird der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten?
Die Evaluierung des GlüStV muss bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Der 2. GlüÄndStV wurde im Juli 2025 bei der EU-Kommission notifiziert. Ein konkretes Inkrafttreten hängt vom Abschluss der politischen Verhandlungen und der Ratifizierung durch die Bundesländer ab – ein realistischer Zeitraum ist 2027.
Welche Sportarten stehen aktuell auf der GGL-Whitelist?
Die GGL-Whitelist umfasst eine definierte Liste von Sportarten, für die Wetten bei lizenzierten Anbietern angeboten werden dürfen. Klassische Sportarten wie Fußball, Tennis und Basketball sind enthalten. MMA und Kampfsport fehlen aktuell auf der Liste, was der Hauptgrund dafür ist, dass UFC-Wetten in Deutschland regulatorisch in einer Grauzone stattfinden.
2026 entscheidet über die Zukunft von UFC-Wetten in Deutschland
Die GlüStV-Evaluierung ist kein abstraktes politisches Thema – sie bestimmt direkt, ob und wie du in Zukunft legal auf UFC-Kämpfe wetten kannst. Eine Aufnahme von MMA auf die Whitelist würde den legalen Markt für UFC-Wetten öffnen, mehr Anbieter ins Spiel bringen und die Quotenkonkurrenz erhöhen. Das wäre ein Gewinn für jeden UFC-Wetter in Deutschland.
Bis dahin bleibt die Situation, wie sie ist: komplex, grau und unbefriedigend für alle Beteiligten. Die Steuereinnahmen aus dem gesamten Glücksspielsektor beliefen sich 2024 auf rund 7 Milliarden Euro – der Staat hat also ein finanzielles Interesse daran, möglichst viel Wettvolumen im legalen Markt zu halten. Und jede Sportart, die nicht auf der Whitelist steht, ist eine Sportart, deren Wettumsätze komplett am Fiskus vorbeifließen.
Was ich empfehle: Informiert bleiben, die Entwicklungen verfolgen und die regulatorischen Veränderungen als das sehen, was sie sind – nicht als Hindernis, sondern als den langsamen Weg zu einem Markt, der für alle besser funktioniert.